1. Benutzung der Spielgeräte
1.1 Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Vor allem bitten wir die Älteren auf die Jüngeren Rücksicht zu nehmen.
1.2 Bei den Inflatables (Riesenrutsche, Kletterleutchtturm) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich auf die Umrandung der Rutsche oder auf die Spitze des Kletterleuchtturms zu setzen! Bitte beachtet die Altersbeschränkung auf bei den Spielgeräten.
1.3 An Netzen (Trampolinanlage, Funpark) darf nicht hochgeklettert werden.
1.4 Die Trampoline dürfen nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden.
1.5 Es ist verboten die Bungeetrampoline ohne Sicherung und ohne die Aufsicht durch das Hallenpersonal zu benutzen.
1.6 Die Elektroautos dürfen nicht zum umfahren anderer Hallenbesucher genutzt werden.
1.7 Der Kleinkinderbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 4 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Kleinkinderbereich verwiesen werden.
2. Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol
2.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist erlaubt!
2.2 In der Spielkiste gilt Kaugummiverbot!
2.3 Essen und Trinken bitte nur an den Tischen! Eine Mitnahme in den Spielbereich ist untersagt!
2.4 Liebe Raucher: In der gesamten Halle gilt Rauchverbot. Bitte rauchen Sie an der ausgewiesenen Stelle im Pavillon.
2.5 Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen. Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.
3. Verhalten/ Beschädigungen
3.1 Bei Beschädigungen besteht seitens der Spielkiste ein Schadensersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung ihres Kindes abklären können.
3.2 Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Verstoßensfalle haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.
3.4 Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
4. Keine Aufsichtspflicht/ Haftungsfreistellung
4.1 Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens 10 Jahre alt und das entsprechende Einverständnis und eine Haftungsfreistellung wurden von einem Auf sichtspflichtigen liegen vor.
4.2 Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt.
4.3 Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!
4.4 Für die Garderobe und am Platz gelassene Sachen übernimmt der Betreiber keine Haftung.
4.5 Fundsachen können auch später noch bei uns abgeholt werden.
5. Bekleidung
5.1 Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen getragen werden.
5.2 Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. !Achtung sehr gefährlich!
6. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.
